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Besetzung der Schulleitungen und -sekretariate in den Sommerferien 2019 Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

  • 8.7.2019
  • Datenerhebung
  • Nr. 26498 vom 6.6.2019
  • staatliche Realschulen
Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen das KMS vom 21.11.2007 Nr. V.5 - 5 O 6401 - 5.40 258 "Besetzung der Schulleitung während der Schulferien".

Wie im KMS vom 21.11.2007 an die staatlichen Realschulen festgelegt, muss die Schulleitung in den drei Kernwochen der Sommerferien nicht besetzt sein, dies trifft auch auf die Schulsekretariate zu. Diese drei Kernwochen sind vom 5. bis 23. August 2019.

Die Schulleiter/innen werden gebeten, dem MB bis spätestens 8. Juli 2019 ihren Erholungsurlaub unter Benennung der Vertreterin/des Vertreters (Schulleitung oder erweiterte Schulleitung) mit den Kontaktdaten (Telefonnummer, Mailadresse) mitzuteilen (§ 26 Abs. 2 LDO). Vielen Dank!

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