Ersatz der Pflichtfremdsprache
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4.10.2019
- Datenerhebung
- Nr. 26508 vom 1.10.2019
- alle Realschulen
- siehe Text
Gemäß KMS vom 09.08.2006 melden Realschulen, an denen SchülerInnen unterrichtet werden, die eine Genehmigung nach § 16 Abs. 3 RSO erhalten haben, bis zum 4. Oktober 2019 den für die entsprechenden Fremdsprachen zuständigen Ministerialbeauftragten die betreffenden Schülerinnen und Schüler, welche die 10. Jahrgangsstufe besuchen und voraussichtlich an der Abschlussprüfung 2020 teilnehmen werden.