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Kooperation Fachoberschule - Realschule Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

  • 21.2.2020
  • Sonstiges
  • Nr. 27570 vom 19.12.2019
  • alle Realschulen
Für Anträge zur Einrichtung bzw. Berichte zur Fortführung von Kooperationen zwischen Fachober- und Realschulen wurde folgendes Vorgehen vereinbart:

1. Fortführung bestehender Kooperationen:

Die kooperierende Realschule sendet jeweils bis zum 21. Februar einen kurzen Bericht an die MB-Dienststelle Realschule und gibt an, ob die Kooperation fortgesetzt oder eingestellt werden soll. Die zugehörige Fachoberschule meldet dies in gleicher Weise an die MB-Dienststelle FOS/BOS.

2. Einrichtung neuer Kooperationen

Fachoberschulen und Realschulen geben bis zum 21. Februar einen gemeinsamen Antrag mit einem schlüssigen Konzept an die jeweils zuständigen MB-Dienststellen (Realschule bzw. Fachoberschule).

Die Ministerialbeauftragten Realschule und FOS/BOS stimmen sich untereinander ab und leiten den Antrag an das Kultusministerium weiter. Die Budgetaufschläge werden dann - sofern die Unterrichtsversorgung dies zulässt - gemäß KMS Nr. IV.1-BS 6641-5.55 410 vom 23.06.17 zum Beginn des nächsten Schuljahres an die kooperierenden Realschulen sowie Fachoberschulen vergeben.

Weiterführende Links

https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/schulartuebergreifend/realschule-und-fachoberschule.html

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