Für Anträge zur Einrichtung bzw. Berichte zur Fortführung von Kooperationen zwischen Fachober- und Realschulen wurde folgendes Vorgehen vereinbart:
1. Fortführung bestehender Kooperationen:
Die kooperierende Realschule sendet jeweils bis zum 21. Februar einen kurzen Bericht an die MB-Dienststelle Realschule und gibt an, ob die Kooperation fortgesetzt oder eingestellt werden soll. Die zugehörige Fachoberschule meldet dies in gleicher Weise an die MB-Dienststelle FOS/BOS.
2. Einrichtung neuer Kooperationen
Fachoberschulen und Realschulen geben bis zum 21. Februar einen gemeinsamen Antrag mit einem schlüssigen Konzept an die jeweils zuständigen MB-Dienststellen (Realschule bzw. Fachoberschule).
Die Ministerialbeauftragten Realschule und FOS/BOS stimmen sich untereinander ab und leiten den Antrag an das Kultusministerium weiter. Die Budgetaufschläge werden dann - sofern die Unterrichtsversorgung dies zulässt - gemäß KMS Nr. IV.1-BS 6641-5.55 410 vom 23.06.17 zum Beginn des nächsten Schuljahres an die kooperierenden Realschulen sowie Fachoberschulen vergeben.
Weiterführende Links
https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/schulartuebergreifend/realschule-und-fachoberschule.html