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Besetzung der Schulleitungen und -sekretariate in den Sommerferien 2020 Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

  • 13.7.2020
  • Datenerhebung
  • Nr. 27902 vom 20.5.2020
  • staatliche Realschulen
Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen das KMS vom 21.11.2007 Nr. V.5 - 5 O 6401 - 5.40 258 "Besetzung der Schulleitung während der Schulferien".

Wie im KMS vom 21.11.2007 an die staatlichen Realschulen festgelegt, muss die Schulleitung in den drei Kernwochen der Sommerferien nicht besetzt sein, dies trifft auch auf die Schulsekretariate zu. Diese drei Kernwochen sind vom 3. bis 23. August 2020.

Die Schulleiter/innen werden gebeten, dem MB bis spätestens 13. Juli 2020 ihren Erholungsurlaub unter Benennung der Vertreterin/des Vertreters (Schulleitung oder erweiterte Schulleitung) mit den Kontaktdaten (Telefonnummer, Mailadresse) mitzuteilen(§ 26 Abs. 2 LDO) an die folgende Mailadresse: umfragen@mb-rs-mittelfranken.de

Vielen Dank!

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