Meldung: Berufung von Lehrkräften anderer Realschulen in den Abschlussprüfungsausschuss 2022
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13.12.2021
- Datenerhebung
- Nr. 28419 vom 9.9.2021
- alle Realschulen
Nach § 33 Abs. 3 Ziff. 1 RSO darf der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Lehrkräfte anderer Realschulen in den Prüfungsausschuss berufen, wenn eine Schule in den zu prüfenden Fächern nicht über zwei fachlich zuständige Lehrkräfte verfügt.
Die MB-Dienststelle bittet um eine formlose Meldung dieser Lehrkräfte mit Angabe des betreffenden Faches und der Stammschule, um Überschneidungen zu vermeiden. Vielen Dank.