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Kooperation Fachoberschule - Realschule Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

  • 20.2.2024
  • Datenerhebung
  • Nr. 31319 vom 19.1.2024
  • staatliche Realschulen
Für Anträge zur Einrichtung bzw. Berichte zur Fortführung von Kooperationen zwischen Fachober- und Realschulen gilt folgendes Verfahren:

1. Fortführung bestehender Kooperationen:

Die kooperierende Realschule sendet auf dem Postweg jeweils bis zum 20. Februar einen kurzen Bericht an die MB-Dienststelle Realschule und gibt an, ob die Kooperation fortgesetzt oder eingestellt werden soll. Die zugehörige Fachoberschule meldet dies in gleicher Weise an die MB-Dienststelle FOS/BOS.

2. Einrichtung neuer Kooperationen:

Fachoberschulen und Realschulen geben bis zum 20. Februar einen gemeinsamen Antrag mit einem schlüssigen Konzept an die jeweils zuständigen MB-Dienststellen (Realschule bzw. Fachoberschule).

Die Ministerialbeauftragten Realschule und FOS/BOS stimmen sich untereinander ab und leiten den Antrag an das Kultusministerium weiter.
Im Falle eines positiven Bescheids erhalten die kooperierenden staatlichen Realschulen jeweils einen Budgetzuschlag von zwei Lehrerwochenstunden.
Es wird gebeten, den Antrag (mit Originalunterschrift) bis spätestens 20. Feburar 2024 auf dem Postweg zu übermitteln.

Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

Weiterführende Links:
SIS: https://wiki.mb-rs-mittelfranken.de/xwiki/bin/view/SIS/Kooperation%20Fachoberschule%20-%20Realschule/

https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/schulartuebergreifend/realschule-und-fachoberschule.html

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