Abschlussprüfung 2020: Ausschluss von einer Prüfungstätigkeit
- Prüfungen
- Nr. 27246 vom 26.9.2019
- alle Realschulen
Die Schulen werden gebeten, der MB-Dienststelle diejenigen Lehrkräfte zu benennen, die bei der o.g. Abschlussprüfung nach § 33 Absatz 5 RSO von einer Prüfungstätigkeit ausgeschlossen werden müssen. Der Grund des Ausschlusses ist mitzuteilen; auch Fehlanzeigen sind zu melden!
Bitte bis spätestens Freitag, 25. Oktober 2019 per E-Mail an: abfrage@mbof.de