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Regionale Fortbildungsveranstaltung in Kooperation mit der MB-Dienststelle für die Gymnasien in Oberfranken sowie dem Schüler-Forschungszentrum-Oberfranken "Biomedizin" am 18. Februar 2020 in Coburg Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

An der Hochschule Coburg hat sich seit dem Wintersemester 2010 der Studiengang Bioanalytik mit großem Erfolg etabliert. Das Institut für Bioanalytik (www.bioanalytik.co) forscht in den Bereichen Proteinanalytik, Mikrobiologie, Molekularbiologie und Biomedizin. Es wendet dabei ein breites Spektrum methodisch komplementärer mikrobiologischer, molekularbiologischer, zellanalytischer und instrumen-teller Methoden an. Die Themenfelder sind vielfältig und umfassen beispielsweise neurodegenerative Erkrankungen, Lebensmittelsicherheit, Biomarker und Umweltmikrobiologie. Das Forschungsinstitut für Bioanalytik ist ein In-Institut der Fakultät Angewandte Naturwissenschaften der Hochschule Coburg.
Im Rahmen von zwei Fachvorträgen zum Thema „Aktuelle Entwicklungen in der Tumorbiologie und Therapie“ sowie „Entwicklung personalisierter Implantate“ sollen die Teilnehmer über den aktuellen Stand und die Forschungsschwerpunkte dieser hochaktuellen Themen der Biologie informiert werden.
Am Nachmittag sollen die Teilnehmer einen Einblick in den Studiengang Bioanalytik der Hochschule Coburg erhalten.

Dienstbefreiung ist mit KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Für Lehrkräfte staatlicher Realschulen Oberfrankens werden nur Fahrtkosten erstattet, keine Tagegelder; Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der „Großkundenrabatt-GKR“ des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern. Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden (triftige Gründe können nur bei der Bildung von Fahrgemeinschaf-ten anerkannt werden).
Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.


Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

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