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Aktualisierung der Sicherheitskonzepte Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

In der KMBek vom 10. Juli 2013 Nr. III.6-5S4205.20-6a.77680 ist die Krisenintervention an Schulen neu geregelt. Hier hat u.a. jede staatliche Schule wie bisher die Aufgabe, in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten in Zusammenarbeit mit dem Sachaufwandsträger und der Polizei ein Sicherheitskonzept zu entwickeln und kontinuierlich zu aktualisieren.

Jährlich bis zum 01. Oktober sowie anlassbezogen bei relevanten Änderungen während des laufenden Schuljahres

- übermitteln staatliche Schulen an die Polizei und dem Sachaufwandsträger ihr aktualisiertes Sicherheitskonzept im - vom Empfänger gewünschten Umfang

und

- melden das Vorhandensein eines aktualisierten Sicherheitskonzepts der Schulaufsicht.

Sie werden gebeten, der MB-Dienststelle per E-Mail: abfrage@mbof.de bis zum 30.10.2020 formlos zu melden, ob ein aktualisiertes Sicherheitskonzept vorhanden ist.

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