Urlaubsanzeige der Schulleiterinnen bzw. des Schulleiters im Schuljahr 2020/21
Es wird darauf hingewiesen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter von Realschulen gem. § 26 Abs. 2 LDO ihren Erholungsurlaub (Weihnachts-, Oster-, Pfingst-, Sommerferien und sonstige Ferien) unter Benennung der Vertreterin bzw. des Vertreters dem Ministerialbeauftragten anzuzeigen haben.
Um formlose Meldung an die MB-Dienststelle bis zum 01.12.2020 wird gebeten. Per E-Mail an abfrage@mbof.de
Bitte überzeugen Sie sich vor Versand der Anzeige, ob die Vertreter/-innen genannt sind.
Der Erholungsurlaub außerhalb der Ferienzeit und Sonderurlaub bedürfen der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (§ 12 Abs.7 LDO).