Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen das KMS vom 21.11.2007 Nr. V.4 - 5 O 6401 - 5.40 258 "Besetzung der Schulleitung währen der Schulferien".
Wie im KMS vom 21.11.2007 an die staatlichen Realschulen festgelegt, muss die Schulleitung in den drei Kernwochen der Sommerferien nicht besetzt sein, dies trifft auch auf die Schulsekretariate zu.
Diese drei Kernwochen sind vom 08.08.2022 - 26.08.2022
Die Schulleiter/-innen werden gebeten, dem MB bis
spätestens 29.10.2021 ihren Erholungsurlaub unter Benennung der Vertreterin/ des Vertreters mitzuteilen..
Bitte an abfrage@mbof.de
Vielen Dank.