Bezirk-Oberfranken
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Regionale Fortbildungsveranstaltung für die MiB-Tutor*innen an oberfränkischen Realschulen, Termin 2 für Teilnehmerkreis Oberfranken West, am 07.12.2021 in Scheßlitz Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

Eingeladen zum zweiten Termin am 07.12.21 sind die MiB-Tandems der folgenden Realschulen:
Bad Staffelstein, Bamberg Graf-Stauffenberg, Bamberg Maria-Ward, Burgkunstadt, Coburg 1, Coburg 2, Ebermannstadt, Ebrach, Forchheim, Hirschaid, Kronach I, Kronach II, Neustadt bei Coburg, Scheßlitz

Inhalte:


Informationen zur digitalen Bildung
- DigComp EDU Bavaria
- Wie geht es weiter mit den Medienscouts aka Netzgänger
- Ich blick nicht mehr durch! - Überblick über die Förderprogramme
- Planungsstand Bayerncloud Schule
- Neu! Gruppenräume in Visavid
- Kacheln! Neues Kursformat in mebis

iPad Einsatz an der RS Scheßlitz
1:1 und 2:1 Modelle in der Praxis

Workshoprunden
Alle Teilnehmenden besuchen jeweils drei Workshops a 45 Minuten
Anmeldung zu den Workshops bitte unter: https://eveeno.com/pegnitz


- Book Creator: Ebooks statt Plakate im Klassenzimmer (StRin (RS) Ursula Steinlein)
- iPads im Unterrichtseinsatz
(StRin (RS) Stefanie Bode)
- Conceptboard (BerR Michael Hohberger)
- Apps und Programme für die Audioproduktion (BerR Udo Röderer)
- Actionbound (StR (RS) Wolfgang Lang)
Es gelten die jeweils aktuellen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass mind. die 3G-Regel gilt. Die Teilnehmer*innen erhalten im Vorfeld per Mail gesonderte Hinweise.

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der „Großkundenrabatt-GKR“ des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

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