Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen das KMS vom 21.11.2007 Nr. V.4 - 5 O 6401 - 5.40 258 "Besetzung der Schulleitung während der Schulferien".
Wie im KMS vom 21.11.2007 an die staatlichen Realschulen festgelegt, muss die Schulleitung in den drei Kernwochen der Sommerferien nicht besetzt sein, dies trifft auch auf die Schulsekretariate zu.
Diese drei Kernwochen sind vom 07.08.2023 - 25.08.2023
Die Schulleiter/-innen werden gebeten, dem MB bis spätestens
11.11.2022 ihren Erholungsurlaub unter Benennung der Vertreterin/ des Vertreters mitzuteilen.
Bitte an abfrage@mbof.de
Vielen Dank.