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Regionale Fortbildungsveranstaltung "DiBiS - Teil 2" am 8. Mai 2024 in Kulmbach Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

Zielgruppe:
Seminarlehrkräfte in Oberfranken
Im Rahmen ihrer Ausbildung sind Studienreferendarinnen und Studienrefendare herzlich eingeladen, den Bereich DiBiS mit dieser Veranstaltung zu vertiefen, sofern die zuständige Seminarleitung diesen Tag als Seminartag deklariert. Fahrtkosten für Studienreferendare können nicht aus Mitteln der Staatlichen Lehrerfortbildung erstattet werden.

Inhalte:
• Modul 10: KI im Überblick
• Modul 11: Visualisierung und Lernvideos
• Modul 21: fachbezogene KI
• Modul 23: Digitale Prüfungsformate

Ein digitales Endgerät ist mitzubringen.

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

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