Abschlussprüfung 2020: Ausschluss von einer Prüfungstätigkeit
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1.11.2019
- Prüfungen
- Nr. 27141 vom 4.9.2019
- alle Realschulen
- siehe Text
Die Schulen werden gebeten, bis spätestens 1. November 2019 dem Ministerialbeauftragten diejenigen Lehrkräfte schriftlich zu benennen, die bei der Abschlussprüfung 2020 nach § 33 Abs. 5 RSO von einer Prüfungstätigkeit ausgeschlossen werden müssen.
Bitte teilen Sie uns auch den Grund des Ausschlusses mit.
Vielen Dank!