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Abschlussprüfung 2020: Ausschluss von einer Prüfungstätigkeit Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

  • 1.11.2019
  • Prüfungen
  • Nr. 27141 vom 4.9.2019
  • alle Realschulen
  • siehe Text
Die Schulen werden gebeten, bis spätestens 1. November 2019 dem Ministerialbeauftragten diejenigen Lehrkräfte schriftlich zu benennen, die bei der Abschlussprüfung 2020 nach § 33 Abs. 5 RSO von einer Prüfungstätigkeit ausgeschlossen werden müssen.
Bitte teilen Sie uns auch den Grund des Ausschlusses mit.

Vielen Dank!

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