Informationen zur Corona-Soforthilfe für Unternehmen aus dem Bereich Gemeinschaftsverpflegung
- Sonstiges
- Nr. 27873 vom 6.4.2020
- alle Realschulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die momentane Situation bringt viele von Ihnen in finanzielle Schwierigkeiten. Die bayerische Staatsregierung hat die „Corona-Soforthilfe“ auf Unternehmen aus dem Bereich der Gemeinschaftsverpflegung ausgeweitet. Für Sie besteht die Möglichkeit Sofortgeld zu beantragen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung:
https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2020/242378/
Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Für Sie als Lebensmittelunternehmer ist sicherlich interessant, inwieweit ist eine Übertragung des Coronavirus durch Lebensmittel und Gegenstände möglich ist. Auskunft dazu bietet folgender Link:
https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html