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Informationen zur Corona-Soforthilfe für Unternehmen aus dem Bereich Gemeinschaftsverpflegung Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

  • Sonstiges
  • Nr. 27873 vom 6.4.2020
  • alle Realschulen
Sehr geehrte Damen und Herren,

die momentane Situation bringt viele von Ihnen in finanzielle Schwierigkeiten. Die bayerische Staatsregierung hat die „Corona-Soforthilfe“ auf Unternehmen aus dem Bereich der Gemeinschaftsverpflegung ausgeweitet. Für Sie besteht die Möglichkeit Sofortgeld zu beantragen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung:

https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2020/242378/

Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter:

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/


Für Sie als Lebensmittelunternehmer ist sicherlich interessant, inwieweit ist eine Übertragung des Coronavirus durch Lebensmittel und Gegenstände möglich ist. Auskunft dazu bietet folgender Link:


https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html

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