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Abschlussprüfung 2023: Ausschluss von einer Prüfungstätigkeit Druckversion aufrufen als E-Mail verschicken

  • 1.11.2022
  • Prüfungen
  • Nr. 29877 vom 15.9.2022
  • alle Realschulen
  • siehe Text
Die Schulen werden gebeten, bis spätestens 1. November 2022 dem Ministerialbeauftragten diejenigen Lehrkräfte schriftlich zu benennen, die bei der Abschlussprüfung 2023 nach § 33 Abs. 5 RSO von einer Prüfungstätigkeit ausgeschlossen werden müssen.
Bitte teilen Sie uns auch Name und Klasse der betroffenen Schüler/-innen sowie den Grund des Ausschlusses mit.

Vielen Dank!

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