Abschlussprüfung 2023: Ausschluss von einer Prüfungstätigkeit
-
1.11.2022
- Prüfungen
- Nr. 29877 vom 15.9.2022
- alle Realschulen
- siehe Text
Die Schulen werden gebeten, bis spätestens 1. November 2022 dem Ministerialbeauftragten diejenigen Lehrkräfte schriftlich zu benennen, die bei der Abschlussprüfung 2023 nach § 33 Abs. 5 RSO von einer Prüfungstätigkeit ausgeschlossen werden müssen.
Bitte teilen Sie uns auch Name und Klasse der betroffenen Schüler/-innen sowie den Grund des Ausschlusses mit.
Vielen Dank!